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Die AGB habe ich gelesen und verstanden*
Bei einer Absage innerhalb der 24 Stundenfrist oder Nichterscheinen ist das Honorar grundsätzlich im vollem Umfang fällig.
Mit in Kraft treten des Zweiten Gesetztes zur Änderung des Berufskraffahrerqualifikationsgesetzes am 17.12.2016 sind viele Änderungen aktuell geworden.So müssen wir alle Seminare nun bereits 5 Tage vor Beginn der Regierung der Oberpfalz mitteilen, mit Themen und Kursleiter. Inhouse Schulungen sind nur noch mit Auflagen möglich. Für die Seminare gilt nun eine Maximalteilnahmeranzahl von 25 Personen. Die Bescheinigungen der Semniarteilnehmer müssen an die Teilnehmer ausgeh#ndigt werden und nicht mehr z.B. an den Arbeitgeber oder Rechnungsempfänger. Wir verweisen deshalb nochmals auf die AGBs. Teilnahme am Seminar ist nur möglich wenn vor Beginn die Kursgebühr entrichtet ist. Absagen bis 48 Stunden vorher sind möglich wenn der Kurs umgebucht werden kann. Ist ein umbuchen nicht mehr möglich fällt die gesamte Kursgebühr an. Wir bitten Sie dieses zu beachten und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Seminar.