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Aufbaukurs: Klasse 1

Wann benötigt man einen Aufbaukurs Klasse 1?

Beim Transport von explosiven Güter und Gegenständen der Klasse 1. Der Aufbaukurs Klasse 1 muss zusätzlich zum Basiskurs absolviert werden. Bei bestimmten explosionsgefährlichen Gütern benötigt man zusätzlich ein Befähigungsschein nach § 20 SprengG.

Schulungsdauer: 1 Tag

Schulungsinhalte:

  • Allgemeine Vorschriften 
  • Allgemeine Gefahreigenschaften 
  • Dokumentation 
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Verpackungen 
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln 
  • Durchführung und Beförderung 
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen 
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 
  • GGAV, Multilaterale Vereinbarungen, Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR usw.

Die Gültigkeit der ADR Bescheinigung beträgt 5 Jahre. Durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbaukurs wird die Gültigkeit der ADR Bescheinigung nicht verlängert. 1 Jahr vor Ablauf der Gültigkeit kann der Fahrzeugführer eine Fortbildung in Anspruch nehmen.

Die Durchführung der Prüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer am jeweiligen Schulungsort.

Preise und Termine entnehmen Sie bitte der Termin/Preis Übersicht.

Für Fragen und Beratung stehen Ihnen unsere Dozenten jederzeit zur Verfügung.