EU-Berufskraftfahrer - Allgemeine Informationen

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Seit dem 10.09.2008 greift das EU-Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz für Busfahrer. Seit dem 10.09.2009 auch für LKW-Fahrer.

Dies bedeutet: Wer mit seinem Führerschein der Klasse C1 und C1E, C und CE, D1 und D1E oder D und DE nach diesen Stichtagen erworben hat, braucht zur Ausübung seiner Tätigkeit zusätzlich eine Ausbildung und eine Prüfung vor der IHK, um als Berufskraftfahrer tätig zu sein.

Durch eine intensive Ausbildung in Theorie und Praxis mit modernen Medien und Kraftfahrzeugen stellen wir zusammen mit unseren kompetenten Mitarbeitern eine erstklassige Ausbildung sicher. Die Ausbildung erfolgt in unserer Ausbildungsstätte, die Prüfung bei der IHK (ausschließlich in deutscher Sprache).

Flyer EU-Berufskraftfahrer

http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

http://www.aufstiegs-bafoeg.de/