Weiterbildungen nach dem BKrFQG
Angehende Kraftfahrer, die nach dem 09.09.2008 ihren Busführerschein oder nach dem 09.09.2009 ihren Lkw-Führerschein erworben haben und beruflich nutzen wollen benötigen eine zusätzliche Ausbildung mit Prüfung.
Eine Ausbildung/Lehre zum BKF oder Fachkraft im Fahrbetrieb ersetzt die nachstehenden Ausbildungen und Prüfungen.
Grundqualifiziert laut BKrFQ sind alle:
Busfahrer, die vor dem 09.09.2008 eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D oder DE besessen haben.
Lkw-Fahrer, die vor dem 09.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C oder CE besessen haben.
Wer gewerblich Lkw/Omnibus gewerblich fahren möchte muss zusätzlich zur Führerscheinausbildung mit Prüfung eine Grundqualifikation/Beschleunigte Grundqualifikation mit Prüfung ablegen.
Grundqualifikation
heißt: lernen und praktische Übungen im Selbststudium mit einer Prüfung in Theorie und Praxis vor der Industrie und Handelskammer des zuständigen Wohnortes. Prüfungsdauer Theorie 240 Minuten und Praxis 210 Minuten.
Beschleunigte Grundqualifikation
heißt: Ausbildung in einer genehmigten Ausbildungsstätte mit nur einer theoretischen Prüfung vor der Industrie und Handelskammer Prüfungsdauer 90 Minuten.
Ausbildungsdauer Neueinsteiger: 140 Stunden a 60 Minuten
Ausbildungsdauer Umsteiger (Bus/Lkw);( Lkw/Bus)
35 Stunden a 60 Minuten
Ausbildungsdauer Quereinsteiger (z.B. Lkw-Unternehmer will Busschein machen)
35 Stunden a 60 Minuten
- Weiterbilden müssen sich:
alle Kraftfahrer, die einen LKW/Bus beruflich fahren, d.h. die als Fahrer gewerblich unterwegs sind und ihre Fahrerlaubnis der Klasse D1;D; C1 und C vor dem 10.09.2008/2009 erworben haben.
Was sind Fahrten im gewerblichen Güterverkehr?
Fahrten für die die Fahrerlaubnis der Klasse C1 bis CE erforderlich sind, sind gewerbliche Fahrten im Güterverkehr. Eine Gewinnerzielungsabsicht wird nicht vorausgesetzt.
Einzelbeispiele:
- Fahrer von städtischen Bauhöfen
- Fahrer, von Bergungs-/Abschleppwagen/Kranfahrzeugen, sofern es sich um die Haupttätigkeit des Fahrers handelt
- Fahrlehrer, die gewerbliche Güterbeförderung durchführen
- Fahrer die im Werkverkehr fahren
Einzelbeispiele für Ausnahmen:
- Fahrer von Fahrzeugen der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zoll, Notfallrettung
- Fahrer von Fahrzeugen mit 45 km/h HöchstgeschwindigkeitFahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen z.B. Schneepflug, Baumaschinen etc.
Was sind Fahrten im gewerblichen Personen-verkehr?
Fahrten für die die Fahrerlaubnis der Klasse D1 bis DE erforderlich sind, sind gewerbliche Fahrten im Güterverkehr. Eine Gewinnerzielungsabsicht wird nicht vorausgesetzt.
Einzelbeispiele:
Fahrer, die im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr fahren
Fahrer, die freigestellte Schülerverkehre fahren
Fahrlehrer, die gewerbliche Personenbeförderung durchführen
Einzelbeispiele für Ausnahmen:
- Fahrer von Fahrzeugen der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zoll, Notfallrettung
- Fahrer von Fahrzeugen mit max. 45km/h
- Werkstattmitarbeiter von Verkehrsbetrieben (Probefahrten, etc.)
Wie und wann muss ich mich weiterbilden?
Durch die Teilnahme an einer Schulung. Diese umfasst 35 Std. a`60 Minuten und muss alle 5 Jahre absolviert werden. Sie kann jedoch aufgeteilt werden in z.B. 1 Tag Weiterbildung pro Jahr (7Std. a`60 Minuten pro Weiterbildungstag.
Die erste Weiterbildung Lkw muss spätestens bis zum 10.09.2014 absolviert sein. Ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt, dann spätestens bis 10.09.2016. Diese Ausnahme gilt aber nur in Deutschland.
Mitführen eines Schreibens der IHK in anderen Ländern ist sinnvoll.
Die erste Weiterbildung Bus muss spätestens bis zum 10.09.2013 absolviert sein. Ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt, dann spätestens bis 10.09.2015. Diese Ausnahme gilt aber nur in Deutschland.
Mitführen eines Schreibens der IHK in anderen Ländern ist sinnvoll.
- Wie weise ich meine Ausbildung nach?
Durch eine Ausbildungsbescheinigung. Diese muss vor Ablauf der Fristen bei der zuständigen Führerscheinstelle vorgelegt werden. Die Behörde trägt dann die Schlüsselzahl 95 + Ablaufdatum in den Führerschein ein (zusätzliche Kosten, da ein neuer Führerschein ausgestellt wird).
- Weiterbildungen für Inhaber der FE-Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
Wer im Besitz der o. g. Fahrerlaubnisklassen ist, benötigt für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 für Omnibus und Lkw nur eine Weiterbildung mit dem jeweiligen Schwerpunkt seiner
Haupttätigkeit. Hier stehen derzeit bei uns 5 Module zur Verfügung. Dauer je Weiter-bildung 7 Std a`60 Minuten.
- Was ist wenn ich den Termin versäume?
Die Vorlage der Weiterbildungsbescheinigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Verlängerungsfrist bei der zuständigen Führerscheinstelle vorgelegt werden. Bitte rechnen Sie den Zeitbedarf für notwendige ärztliche Untersuchungen, Verwaltungsvorlauf usw. mit ein.
- a) Weiterbildung versäumt was ist dann?
Die Weiterbildung ist nicht rechtzeitig nach den Stichtagen nachgewiesen:
- Es darf gewerblich nicht mehr gefahren werden
b) Welche Auswirkungen habe ich?
Führerschein wurde nicht rechtzeitig verlängert bzw. nicht rechtzeitig beantragt oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei Entzug:
Es darf gewerblich nicht mehr gefahren werden, ob eine Grundqualifikation notwendig ist, muss unbedingt mit der Führerscheinstelle abgeklärt werden.
- Gültigkeit der Grundqualifikation
Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation 5 Jahre
danach 35 Stunden Weiterbildung 5 Jahre (5 Module a 7 Std.)
Wo kann ich mich als Lkw-Fahrer weiterbilden?
In unserer Akademie. Wir weisen auch auf Zuschussmöglichkeiten hin.
Haben Sie Fragen hierzu?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
KASB Akademie GmbH
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